NPD-Fraktion reicht Organklage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof wegen volksverhetzender
Karikaturen im Schülerkalender des Landtags ein
Nachdem der Sächsische Landtag ein Unterlassungsbegehren der NPD-Fraktion wegen
volksverhetzender Abbildungen im "Schülerkalender 2005/2006" unbeantwortet ließ,
hat die NPD-Fraktion nun eine Organklage und einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung,
die die Weitergabe des Schülerkalenders in seiner jetzigen Form verbietet, beim
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eingereicht.
Der Schülerkalender enthält neben Platz für eigene Einträge, Adressen und Notizen,
einem Zensurenspiegel und einem Stundenplan auch "Informationen über die Landespolitik,
Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments und das Funktionieren der parlamentarischen
Demokratie." In dem Schülerkalender sind die Abbildungen zweier Plakate enthalten, die
explizit Bezug auf die NPD nehmen. Das eine zeigt einen roten Stiefel, der auf ein Hakenkreuz,
eine SS-Rune und ein NPD-Logo eintritt und neben dem der Schriftzug "Faschismus ist keine
Meinung, sondern ein Verbrechen" zu lesen ist, das andere einen mit den Schriftzügen
"NPD" und "DVU" sowie einem Hakenkreuz gekennzeichneten Kothaufen, in den
ein Blitz einschlägt, auf dem die Schriftzüge "CDU", "SPD" und
"FDP" zu lesen sind.
Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Leichsenring äußerte zu den rechtlichen
Schritten seiner Fraktion gegen den Schülerkalender:
"Ich finde es beschämend für den Sächsischen Landtag, daß auf unser
Unterlassungsbegehren nicht reagiert wurde und meine Fraktion nun gezwungen ist, vor den
Sächsischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen, um die Weitergabe der in dem Kalender
gezeigten Haß-Propaganda gegen nationale Menschen zu unterbinden.
Einerseits empören sich die Etablierten darüber, daß die NPD auf ihrer ,Schulhof-CD'
das vollständige Deutschland-Lied verbreitet, das noch von dem sozialdemokratischen
Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur deutschen Nationalhymne erklärt wurde,
andererseits wird in der Hetze gegen die nationale Opposition selbst in einer staatsoffiziellen
Publikation wie dem Schülerkalender jede Ekelgrenze nach unten hin überschritten.
Daß meine Fraktion jetzt das Verfassungsgericht des Freistaates bemühen muß, um gegen
diese Form der Volksverhetzung vorzugehen, zeigt, wie sehr in Deutschland alle Maßstäbe
des menschlichen Anstands verrutscht sind.
Ich erwarte, daß der Schülerkalender sofort aus dem Verkehr gezogen wird. Es ist eine
Unverschämtheit, wie der Landtag seine Neutralitätspflicht mißachtet und die Schüler
regelrecht aufhetzt, gegen die NPD mit Gewalt vorzugehen."